Lexikon Ehe
Der Begriff Ehe bezeichnet eine sozial anerkannte und durch Regeln festgelegte Lebensgemeinschaft zwischen Ehegatten und bezeichnet eine Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft zwischen zwei oder mehreren Personen unterschiedlichen Geschlechtes. In einigen Regionen ist die Definition der Ehe erweitert auf “… zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechtes”.
Des weiteren bezeichnet eine Ehe einen anerkannten Vertrag, sowie Rechte und Pflichten zwischen den jeweiligen Personen. Die Einzelheiten dieses Vertrages regeln die jeweiligen Kulturen, wobei in der modernen westlichen Welt die Ehe die gesetzlichen Verpflichtungen zur gegenseitigen Versorgung regelt.
Die Geschichte der Ehe
Sozialevolutionisten gehen von einer Paarbindung unter Menschen aus, die sich zur Gruppenehe, dann zur Polygamie und letztendlich zur Monogamie entwickelt hat. Dieser Ansicht zufolge ist die Monogamie die höchste Eheform.
In der vorchristlichen Zeit waren monogam lebende Völker eher die Ausnahme und auch heute sind streng nach der Monogamie lebende Kulturen eher selten. Im 15. Jahrhundert wurde durch die Expansion monotheistischer Religionen, die Ausbreitung europäischer Normen und Werte und die christliche Missionierung die Monogamie in vielen Religionen der Welt die gängige Eheform. Im alten Judentum ist jedoch die Monogamie kein Zwang und im zeitgenössischen Islam nicht die Regel. In der Antike galt die Ehe auch als eine Bedingung für den Beginn einer Familie, der als Baustein einer Gemeinschaft angesehen werden. Somit diente eine Ehe nicht nur den persönlichen Interessen zweier Personen sondern auch weltlichen Zwecken.
Hauptsächlich war die Ehe wohl eher ein Friedensvertrag zwischen Sippen und galt durch Exogamie- und Endogamieregeln als Bündnis zwischen Clans.
Die Kultur der westlichen Neuzeit und die Vereinfachung des Scheidungsverfahrens und der Wiederverheiratung hat zu einem Anstieg der sog. seriellen Monogamie geführt. Heutzutage wird die Eher selten zur Gestaltung des Zusammenlebens gewählt. Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen und gehen somit geringere Verbindlichkeiten ein. Anthropologen gehen davon aus, dass dies mit der besseren Ausbildung und angeprägteren Selbständigkeit von Frauen im Zusammenhang steht.
Scheidung einer Ehe
Die Beendigung einer Ehe ist in einem Scheidungsverfahren begründet. Jedoch ist die Anerkennung einer solchen Scheidung in den verschiedenen Weltanschauungen unterschiedlich geregelt.
Ehevertrag
Das nationale Rechtssystem gibt die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen, der jedoch nicht in allen Rechtssystem Gültigkeit besitzt. In diesem Vertrag sind Regelungen für den Fall einer Ehescheidung definiert. Eheverträge enthalten Regelungen zum Güterstand (Zugewinn), Versorgungsausgleich (Rente) und Unterhalt (z.B. für ein gemeinsames Kind). Wobei es hier auch gesetzliche Bedingungen zu berücksichtigen gilt.
Ehe in den verschiedenen Religionen
In vielen Religionsgemeinschaften gibt es umfangreiche Regeln für die Ehe.
In der östlich-orthodoxen Kirche wird die Ehe durch einen Priester gespendet. Ein besonders Ritual ist hierbei die Krönung der Brautleute. Im Notfall erlauben die orthodoxen Kirchen eine oder zwei Scheidungen. Die Feierlichkeit zur erneuten Heirat ist jedoch weniger festlich als die zu einer ersten Eheschließung, da hier der Gedanke der Buße überwiegt. Grundsätzlich dürfen von keinem mehr als drei Ehen geschlossen werden, es sei denn, dass „Kirchengericht“ entscheidet anders.
In der römisch-katholischen Kirche gibt ein grundsätzlich zwei Arten von Ehen. Dies ist zum Einen die sakramentale und zum Anderen die natürliche Ehe. Die Eigenschaften einer Ehe definiert die katholische Kirche als Einheit (Treue sowie Einpaarigkeit) und Unauflöslichkeit. Eine Ehe vor der katholischen Kirche ist nur gültig, wenn die kirchlichen Formvorschriften eingehalten werden, d.h. dass der Priester oder Diakon im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens erfragt.
Die sakramentale Ehe ist eine Ehe zwischen zwei getauften Christen und gehört nach der katholischen Lehre zu den sieben Sakramenten Mann und Frau spenden sich gegenseitig das Sakrament der Ehe.
Gehören die Partner verschiedenen Konfessionen an, kann nur mit einer Sondererlaubnis geheiratet werden. Auch die Ehe zwischen zwei nicht katholischen Christen wird als sakramental angesehen. Generell wird eine sakramentale Ehe durch den sexuellen Vollzug unauflösbar. Dies bedeutet auch, dass vor der katholischen Kirche eine Scheidung nicht möglich ist. Um eine Ehe vor der katholischen Kirche als ungültig erklären zu lassen, bedarf es einer Annullierung durch ein kirchliches Gericht. Dies setzt jedoch voraus, dass die Ehe aufgrund der fehlenden Voraussetzungen von Anfang an ungültig war. Nach dem Tod des Partner ist jedoch eine weitere Ehe möglich.
Um überhaupt vor der katholischen Kirche heiraten zu können, ist eine bürgerliche Eheschließung (Standesamt) Bedingung. So verlangt es jedoch eher das Gesetz, denn diese Eheschließung wird von der Kirche als eine bürokratische Formalität betrachtet.
Unter einer Naturehe versteht die katholische Kirche eine Ehe zwischen einer getauften und einer nicht-getauften Person bzw. zwischen zwei nicht-getauften Personen. Diese ist nach gültigem Kirchenrecht unter bestimmten Voraussetzungen und unter Inanspruchnahme des Petrischen Privilegs zu Gunsten des Glaubens auflösbar.
Die bürgerliche Eheschließung ist auch für die protestantischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz die rechtliche Voraussetzung für die kirchliche Trauung. Die kirchliche Trauung umfasst hierbei den Zuspruch Gottes und der Segnung der Lebensgemeinschaft und wird nicht als Sakrament angesehen.
Geschiedene traut die protestantische Kirche, wenn der Geschiedene sich vorher einer eingehenden Beratung der Landeskirche, wegen eines offensichtlich gebrochenen Eheversprechens, unterzogen hat.
Der Buddhismus bestärkt nicht zur Ehe, rät aber davon auch nicht ab. Die buddhistischen Lehren sagen jedoch aus, wie glücklich man in der Ehe leben kann.
Der Hinduismus hingegen sie in der Ehe eine heilige Aufgabe, deren Folgen religiöse und soziale Verpflichtungen sind. Ein Paar schließt den ehelichen Bund, indem es mit verknoteten Tüchern sieben mal um das heilige Feuer herumgeht. Diese Zeremonie heißt Samskara und ist ein hinduistisches Sakrament.
Im Islam sind die intimen Lebensbereiche von Frauen und Männern grundsätzlich getrennt und werden nur durch die Ehe legitim aufgehoben. Im Koran wird die Ehe mit diesem Hindergrund empfohlen und ist zur geistigen Vervollkommnung gerne gesehen. Daher sollen alle Muslime versuchen, der Ehe nachzukommen, wobei die Monogamie bevorzugt, die Polygamie für den Mann jedoch erlaubt ist. Ist die Polygamie die praktizierte Eheform, muss jeder Ehefrau ein eigener Haushalt zur Verfügung gestellt werden sowie nötige finanzielle Mittel. Der Ehemann wird gezwungen für die Gleichberechtigung aller Frauen zu sorgen. Dies ist nicht besonders einfach und ist daher im Islam auch nicht gerne gesehen. Muslime die in Deutschland leben dürfen nicht Polygam leben und sind auch islamisch nicht zur Polygamie berechtigt.
Eine Scheidung ist im Islam erlaubt, jedoch ungern gesehen. In der Regel haben geschiedenen Muslime keine Nachteile, jedoch erfahren aus kulturellen bzw. traditionellen Gründen Frauen hier gewissen Nachteile.
Für orthodoxe Juden ist die Ehe sehr wichtig, weil in ihrem Glauben begründet, der Mann die Aufgabe hat, seine zweite Hälfe zu finden. Dem Reformjudentum ist die Ehe ebenso wichtig, jedoch gilt es hier als Aufgabe für Mann und Frau die andere Hälfte zu finden. Die Eheschließung aller Juden ist eine grosse Mitzwa und ist eine der größten und wichtigsten Lebenseinscheidungen.
Die Ehe in Deutschland
Grundsätzlich ist in Deutschland ein kirchliche Eheschließung nur möglich, wenn zuvor die bürgerliche Ehe geschlossen wurde. In österreich hingegen ist eine kirchliche Eheschließung ohne Rechtsfolgen möglich.
Die Institution Ehe steht daher unter einem besonderen Schutz des Staates und gilt heute als grundsätzliches Leitbild der Gleichberechtigung. D.h. im Eherecht des BGB sind seit 1953 folgende Punkte festgehalten:
der Mann hat kein Recht auf die alleinige Bestimmung des Wohnortes
er muss auch seine Einwilligung zur Erwerbstätigkeit der Frau nicht abgeben
die Frau darf Geschäfte mit Dritten tätigen
die klassische Rollenverteilung, Frau = Haushalt und Kindererziehung, Mann = erwerbstätig, ist abgeschafft
Rechtlich gesehen sieht die Ehe wie folgt aus
Nach 3 Jahren kann die Ehe einseitig geschieden werden und das ohne Angabe von Gründen. Willigt der Partner ein, kann die Scheidung bereits nach einem Jahr beendet werden.
Das Verhalten im Bezug auf die ehelichen Verpflichtungen hat keine zivilrechtlichen Folgen, solange kein Rechtsbruch (Härtefallscheidung) vorliegt.
Ehebruch ist kein Strafbestand und somit Prostitution nicht sittenwidrig.
Ehebrecher können erneut heiraten.
Die Ehe ist, seit der Einführung des Tatbestandes Vergewaltigung in der Ehe, nicht mehr eine generelle Einwilligung in die geschlechtliche Vereinigung.
Unabhängig vom Rechtsverhältnis haben Nachkommen die gleichen Rechte wie ihre Eltern.
Nichteheliche Väter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Geschiedene.
Durch eine Ehe erfahren die Ehegatten ökonomische Vorteile wie z.B. das Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer. Vorteile sind hier jedoch nur gegeben, wenn sich die Einkommen der Ehegatten voneinander unterschieden. Der individuelle Sozialhilfeanspruch wird jedoch mit einer Ehe vorrangig auf den Partner verlagert.
Eine weitere rechtliche Folge einer Eheschließung in Deutschland ist, dass die Ehegatten zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind und das in freier Rollenverteilung zur Deckung des Lebensbedarfes. Gibt es in der Ehe einen Alleinverdiener, besteht ein Taschengeldanspruch für den Partner der kein eigenes Einkommen hat. Dieses Taschengeld ist vom Hauswirtschaftsgeld zu unterscheiden und beträgt 5 bis 7% des Netteneinkommens des verdienenden Partners.
Des weiteren können die Eheleute gemeinsam bestimmen, welcher Name der Familienname werden soll.
Im Bezug auf das Vermögen gibt es in Deutschland drei Güterstände
Die Zugewinngemeinschaft: hier verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen allein. Wird die Ehe geschieden, steht demjenigen, der einen geringeren Vermögenszuwachs erzielt hat, ein sog. Zugewinnausgleich in Höhe der halben Differenz zwischen beiden Zugewinnen zu.
die Gütertrennung: ist nur durch einen Ehevertrag zu erreichen. Hierbei bleiben die Vermögensmasse der Ehegatten getrennt und auch im Falle einer Scheidung findet ein Zugewinnausgleich nicht statt.
die Gütergemeinschaft: auch hierzu in ein Ehevertrag notwendig. Bereits während der Ehe findet hier eine Beteiligung der Ehegatten am Vermögen des jeweils anderen statt. Durch die Eheschließung entsteht ein Gesamtgut.
Gehen aus der Ehe Kinder hervor, erlangen diese den Rechtsstatus ehelicher Kinder. Allerdings wird seit dem 1. Juli 1998 in Deutschland nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden.
Mit einer Eheschließung sind die Partner wechselseitig erbberechtigt, jedoch nur in einem bestimmten Umfang. Sie können zusammen ein Testament verfassen.
Eine Begünstigung von Ehegatten findet auch im Bezug auf das Sozialversicherungsrecht statt. So wird in der Krankasse der Ehegatte beitragsfrei mitversichert und erlangt in der Rentenversicherung einen Anspruch auf Witwenrente.
Seit dem 1. August 2001 wurde das Konzept der Ehe auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften erweitert. Der Staat räumt somit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern die gleichen rechtlichen und sozialen Pflichten einer Ehe ein, jedoch nur einige ihrer Vorteile. Eine Gleichstellung im Bezug auf Steuerrecht, Beamtenrecht und Adoptionsrecht wurde bisher vom Bundesrat nicht zugestimmt.
In Belgien, den Niederladen, Kanada und Spanien können sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen.
In Mexiko können Bräute mit elterlicher Zustimmung mit 14 und ein Bräutigam mit 16 Jahren heiraten. Des weiteren ist es nicht zwingend notwendig, dass ein oder beide Partner in Mexiko wohnhaft sind, jedoch müssen sie ihre Identität und den Aufenthaltsstatus nachweisen. Ehen für Ausländer werden in Mexiko relativ schnell bearbeitet, während mexikanische Staatsbürger eine Zustimmung der Secretaria de Gobernacion benötigen. Der verwaltungstechnische Akt kann mehrere Monate dauern. Das Paar muss zum Zeitpunkte der Ehe den gewählten Güterstand erklären.
War einer der Partner bereits verheiratet, muss entweder die Todesurkunde oder die Scheidungspapiere des bisherigen Partners vorgelegt werden. Diese werden unter dem Apostille Protokol zertifiziert und müssen auch amtlich auf Spanisch übersetzt oder ausgestellt sein. Um nach einer Scheidung wieder heiraten zu dürfen, muss eine Wartefrist von einem Jahr eingehalten werden zudem müssen bei einer Eheschließung vier Zeugen dabei sein, die sich ebenfalls ausweisen müssen.
Eine Ehe in Saudi Arabien basiert auf der Sharia, dem islamischen Gesetz und wird dort nicht als Sakrament sonder als ziviler Vertrag verstanden. Dieser Vertrag wird von Zeugen unterschrieben und legt u.a. eine Geldsumme fest, die von Mann und Frau im Falle einer Scheidung zu zahlen sind. Der Wert betrug in den frühern 1990er Jahren zwischen 25.000 und 40.000 Saudi riyals. Andere Bestimmungen sind z.B. das der Frau das Recht zur Scheidung zusteht, falls der Mann eine zweite Frau heiratet. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, kann nur der Mann die Scheidung beantragen. Kinder, die aus der Ehe hervorgehen, bleiben grundsätzlich beim Vater, solange er dies wünscht.
Durch das Verbot der Homosexualität sind gleichgeschlechtliche Ehe in Saudi Arabien verboten.
Im Vatikanstaat leben die meisten Bewohner im Zölibat. Jedoch gibt es viele ausländische Paare, die im Petersdom heiraten. Hierzu müssen sie staatliche und auch kirchliche Papiere vorlegen. Ist einer der Partner US-Staatsbürger, muss er mit einem Priester der Kirche der heiligen Susanna in Rom ein Gespräch führen.
In den USA ist das Eherecht je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Die Ehe ist hierbei eine Art Vertrag der in allen Bundesstaaten anerkannt wird. Eine Ausnahme bilden jedoch die gleichgeschlechtlichen Ehen. Das Defense of Marriage Act von 1996 erlaubt, dass der Bund und die einzelnen Staaten eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennen müssen. Legal können gleichgeschlechtliche Ehen nur im Bundessaat Massachussets eingegangen werden. Gültig sind sie auch nur dort bzw. in ausländischen Staaten, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe zugelassen ist.
Der Bund regelt die Wirkungen der Ehe, wie z.B. die Veranlagung zur Bundeseinkommenssteuer. Bevor eine Ehe offiziell geschlossen und staatlich anerkannt werden kann, muss eine Heiratserlaubnis, die sog. marriage license, beantragt werden. Die gesetzliche und die religiöse Zeremonie können gleichzeitig statt finden, da ein Geistlicher gleichzeitig als Standesbeamter handeln kann und die Ehe rechtlich in Kraft setzen darf. Hierzu muss er lediglich die Heiratserlaubnis unterschreiben.