Der Heiratsantrag – hier erfahren Sie Wissenswertes rund um die Frage aller Fragen.
Heiratsantrag: Definition
Der Heiratsantrag gehört für viele Brautpaare zum Heiraten dazu. Er bedeutet, dass ein Partner ganz offiziell um die Hand des anderen anhält. Der Antrag ist zusätzlich unter den Begriffen Hochzeitsantrag und Verlobungsantrag bekannt. Alle drei haben jedoch imgrunde die selbe Bedeutung.
Ideen für den Heiratsantrag
Für einen Heiratsantrag werden viele Verliebte sehr kreativ und suchen nach einer Antrags-Idee, die den anderen besonders beeindruckt und ihm vor allem zeigt, wie sehr man ihn liebt.
Heiratsantrag Ideen: Klassiker
Beliebte Klassiker sind Heiratsanträge beim Candle-Light-Dinner oder an besonders romantischen Orten einer Stadt. Dies kann zum Beispiel auf einem hohen Turm oder einem Berg sein. Aber auch außergewöhnliche Anträge per Flugzeugbanner, unter Wasser oder an einem Ort, an dem der Partner am wenigsten damit rechnet, werden immer beliebter. Des Weiteren werden inzwischen sogar teilweise schon Feuerwerke eingesetzt. Auch eine Art Rätsel oder Schnitzjagd an deren Ende der Antrag steht, werden gerne verwendet.
Moderne Ideen für Heiratsanträge
In Amerika und inzwischen auch in Deutschland kommen Anträge in Mode, bei dem ein Flashmob eine romantische Show abliefert, die den Partner zu Tränen rührt. Eine andere Möglichkeit ist eine Videobotschaft, welche beispielsweise im Kino abgespielt wird.
Die Art des Heiratsantrags gut überlegen
Allerdings braucht es viel Fingerspitzengefühl bei der Wahl des richtigen Antrags: Nicht jeder möchte in diesem emotionalen Augenblick in der Öffentlichkeit stehen, wenn um seine Hand angehalten wird. Wichtig ist, dass der Moment für beide Partner einmalig schön ist.
Rechtliche Aspekte des Heiratsantrags
Dem anderen einen Antrag zu machen oder sich zu verloben ist übrigens keine rechtliche Voraussetzungfür eine Eheschließung. Aber Paare, die auf dem Standesamt eine Anmeldung zur Eheschließung eingereicht haben, gelten offiziell als verlobt.
Folgen eines gelungenen Heiratsantrags
Mit einer Verlobung – d.h. einem positiv beantworteten Heiratsantrag oder der Anmeldung einer Heirat auf dem Standesamt – gehen beide Partner nach dem deutschen Recht einen Vertrag ein, nach dem sie sich versprechen, in der Zukunft eine Ehe miteinander einzugehen. Allerdings ist keiner der beiden „Vertragspartner“ tatsächlich dazu verpflichtet, die Ehe miteinander zu schließen, wenn er das nicht mehr möchte. Das Recht auf diese Ehe ist also nicht einklagbar.
Finanzielle Schäden nach dem Heiratsantrag
Falls aber einer der beiden Parteien durch eine Auflösung der Verlobung Schäden entstehen, ist der Partner zu deren Ausgleich verpflichtet, der die Verlobung gelöst hat. Denkbare Fälle sind z.B. ein schon gekauftes Brautkleid oder Anzahlungen für Hochzeitsdienstleister. Wie die rechtliche Klärung im Einzelnen aussieht, ist von der individuellen Situation abhängig. Im Falle des Falles sollte man sich professionellen rechtlichen Beistand suchen, um den Sachverhalt zu prüfen.
Mehr über Heiratsanträge
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