Standesamt

Lexikon Standesamt

Für alle die nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden sehr schöne Standesämter bzw. ansprechende Räumlichkeiten an. So erlebt man nicht den bürokratischen Akt sondern kann eine schöne Zeremonie abhalten.

Was ist auf dem Standesamt zu beachten?

Standesämter bieten teilweise nur begrenzten Platz für die Gäste, daher sollte man sich gut überlegen, wer alles diesem Akt beiwohnen soll.

Teilweise gibt es in Standesämtern die Möglichkeit, nach der Zeremonie einen Sektempfang abzuhalten. Einfach mal im Standesamt nachfragen, welche Möglichkeiten sich dort bieten.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Standesamts

Rein rechtlich ist das Standesamt in Deutschland ein Amt, dass Aufgaben im Sinne des Personenstandsgesetz erledigt. Hierbei besonders die Führung der Personenstandsbücher und der Erstellung von Abstammungsurkunden. Die meisten amtlichen Vorgänge betreffen Geburten, Eheschließungen und Todesfälle. Die Standesämter sind auch für die Begründung von Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtliche Paare) zuständig.

Im Grunde geht man zum Standesamt, um die Liebesbeziehung zu besiegeln und dies vor Freunden und Bekannten kundzutun. Bei einer Eheschließung vertritt der Standesbeamte die Seite des Staates, wie bei der kirchlichen Hochzeit der Pfarrer die Kirche. Während der Zeremonie wird öffentlich der Beginn der Ehe und ihre Rechtmäßigkeit bestätigt.

Aufgaben des Standesamts im Wandel der Zeit

Früher wurden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle nur in den Kirchenregistern der Pfarrämter verzeichnet. Im Laufe der Zeit wurden diese Kirchenregister allgemein öffentlich und wurden auch staatlichen Einrichtungen zugängig gemacht. Der Staat nahm Einfluss auf die Register und so wurden die Register der staatlichen Aufsicht durch die Verwaltungsbehörden unterstellt.

Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung im Februar 1875 wurde ab 1876 im damaligen Reichsgebiet die Standesämter mit der Führung von Personenstandsregistern betraut. Von diesem Tag an, konnten Ehen nur noch vor einem Standesbeamten rechtsgültig werden.

Früher waren in erster Linie der Bürgermeister oder der Dorfschullehrer ehrenamtlich als Standesbeamter tätig. Heute sind Verwaltungsbeamte hauptberuflich Standesbeamte, die jedoch nicht nur die Eheschließung vornehmen, sondern auch für Beurkundungen des Personenstandes zuständig sind und nach der Eheschließung die Ausstellung von Personenstandsurkunden übernehmen.

Des Weiteren sind sie zuständig für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und von eidesstattlichen Versicherungen, die Beglaubigung namensrechtlicher Erklärungen, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, die Führung der Testamentskartei, die Entgegennahme von Kirchenaustritten, die Mitteilung an andere Standesämter und die Mitwirkung bei Bevölkerungsstatistiken.

Wenn eine standesamtliche Trauung geplant ist, empfehlen wir zudem folgenden Artikel “Dokumente Standesamt“.