Steuern

Lexikon Steuern

Durch eine Hochzeit ändert sich für die Brautleute in Sachen Steuern so einiges. Ab sofort werden sie bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt, was sich sehr positiv auswirken kann. Dies hängt jedoch von den einzelnen Einkommensverhältnissen ab. Sinnvoll ist es, wenn der besserverdienende Partner in Steuerklasse III geführt wird und der andere Partner in Steuerklasse V. Verdienen beide Partner in etwa das gleiche, wird die Steuerklasse IV für beide gewählt.

Die steuerlichen Vorteile gelten bereits für das ganze Jahr der Eheschliessung. Wer als z.B. im Dezember heiratet, kann das ganze Jahr zusammen veranlagt werden. Teilweise kann man dann mit einer ordentlichen Steuerrückzahlung rechnen.

Die Finanzämter oder auch Steuerberater informieren hier detailliert, welche Steuerklasse am sinnvollsten ist.