Zugewinngemeinschaft – die Ehe ohne Vertrag

Tritt ein Brautpaar vor den Traualtar, dominiert die Liebe zwischen den beiden Herzen. Sie versprechen sich die ewige Liebe bis an das Lebensende. Nur wenige Paare denken dabei an einen Ehevertrag. Warum auch, schließlich denkt ein frisch verliebtes Herz nicht an eine Trennung in der Zukunft.
Heiraten in Deutschland zwei Menschen ohne einen Ehevertrag abzuschließen, leben sie automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Das regelt der § 1363 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Was bedeutet das und welche Folgen hat das für die Ehe? Die passenden Antworten darauf liefert dieser Ratgeber.

Meins, deins, unser

In der Ehe gehören Vermögenswerte nicht automatisch mit dem Ehegelöbnis beiden Partnern. In den gemeinsamen Besitz geht nur das Vermögen ein, das durch einen gemeinsamen Vertrag erworben wird. Das gilt etwa bei einem gemeinsamen Kreditvertrag für eine Immobilie oder einen Neuwagen aus dem Internet. Gleiches gilt auch für Schulden, die sich aus einem gemeinsam unterschriebenen Vertrag ergeben.
Das Vermögen bleibt auch während der Ehe pauschal getrennt. Das gilt zunächst für alle Vermögenswerte, die bereits vor der Eheschließung vorhanden waren. Wer vor der Ehe Besitzer einer Sache war, bleibt auch während der Ehe der alleinige Besitzer und Verwalter seines Vermögens. Das gilt in diesem Fall auch für Schulden. War einer der Ehepartner vor der Hochzeit verschuldet, haftet er auch mit Titan Trauringen am Finger allein für sein negatives Vermögen. In der Zugewinngemeinschaft haftet der Ehepartner nicht automatisch für bestehende Schulden des anderen.

Es bleibt getrennt

Immer wieder kommt es zu missverständlichen Auslegungen der Rechtslage bei einem Erbe oder eine Schenkung während der Ehe. Während der Ehe auf diesem Weg erzielte Vermögenswerte werden nicht automatisch zum gemeinsamen Besitz. Es wird nur derjenige Ehepartner Besitzer der Sache, der es geschenkt bekommt oder erbt.
Beispiel: Der Vater des Ehemannes verstirbt und vererbt laut Testament eine Immobilie an seinen Sohn, wird dieser alleiniger Besitzer der Immobilie. Die Ehefrau hat keine Besitzansprüche. Gleiches gilt auch bei Geldgeschenken. Erwirbt ein Ehepartner Geld und möchte damit Uhren von IWC entdecken und kaufen, ist er alleiniger Besitzer der Uhren. Die Modelle der Luxusuhren-Manufaktur aus der Schweiz sind hochwertige Armbanduhren mit einem hohen Wertzuwachs. In der Ehe bleiben sie im Besitz eines Partners, gleiches gilt für den Wertzuwachs im Laufe der Zeit.

Einschränkungen bei der Vermögensverwaltung

Während der Ehe ändert sich an den Besitzverhältnissen nichts. Das berechtigt Eheleute jedoch nicht, eigenständig über ihr Vermögen zu entscheiden. Daran hindert sie die sogenannte Verfügungsbeschränkung.
Alle Gegenstände des gemeinsamen Haushaltes dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis verkauft oder entsorgt werden. Gleiches gilt für gemeinsam genutzte Gegenstände, etwa einem Auto für die ganze Familie. Beide Seiten müssen mit der Änderung an den Besitzverhältnissen einverstanden sein. Das gilt auch während der Trennungsphase.
Auch Geschäfte, die nicht gemeinsame Vermögenswerte betreffen, bedürfen in der Ehe der Zustimmung beider Partner. Teure Geschäfte zur Veräußerung von Vermögen sind nur mit Zustimmung rechtsgültig.
Beispiel: Ein Ehepartner erbt eine teure Immobilie und möchte sie weiterverkaufen. Dafür benötigt er die Zustimmung des Ehegatten. Das gilt für alle Geschäfte, bei den hohe Vermögenswerte den Besitzer wechseln. Zustimmungsfrei sind nur Geschäfte, bei denen dem Ehegatten zwischen zehn und 15 Prozent des Gesamtvermögens des Ehepartners bleiben.