Lexikon Heirat
Eine Heirat ist ein formeller Ausdruck der Ehe zwischen zwei Personen. In Deutschland wird zwischen:
- Heirat
- Ehe
- Hochzeit oder Trauung
unterschieden.
Mit dem Eintritt in den Status der Eheleute beginnen umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den durch die Heirat verbundenen Familien.
In vielen Kulturen und Religionen muss die Ehe vollzogen werden, damit sie gültig ist, d.h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden.
In Deutschland wurde früher eine Heirat auch gerichtlich angeordnet, wenn eine Frau schwanger war, der Kindsvater aber nicht heiraten wollte. Es sollte damit verhindert werden, dass Frauen der Schutz einer Ehe fehlt.
Eine Ehe darf nach dem § 1303 BGB nicht von Minderjährigen eingegangen werden. Ein Familiengericht kann jedoch anders entscheiden, wenn ein 16jähriger einen entsprechenden Antrag stellt und der künftige Ehegatte volljährig ist.
Die Eheschließung wird auch als Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Hierbei wird öffentlich die dauerhafte Beziehung vor einem Standsbeamten bestätigt. Diese Zeremonie hat die Funktion der Rechtmäßigkeit einer Ehe und die Legimitation etwaiger Nachkommen. Teilweise hängen von dieser Zeremonie die Geburtsrechte ab.
In einigen Kulturkreisen findet eine Hochzeit über eine längeren Zeitraum statt. Wobei es einen rituellen Austausch von Gütern oder Diensten gibt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe)