Verlobung

Lexikon Verlobung

Was früher unerläßlich war, dann längere Zeit spießig und hausbacken galt, ist heute wieder im Kommen: die Verlobung! Die Zeit des „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Immerhin ist sie das erste Fest, bei dem sich zwei Verliebte ganz offiziell zueinander bekennen und bei dem sie schon einmal für die spätere Hochzeit ihr gemeinsames Organisationstalent ausloten können.

Verlobung – Antrag und Ring

Natürlich ist kein Heiratsantrag mit anschließender Verlobung wirklich komplett, wenn nicht auch ein richtiger Verlobungsring an die Herzensdame übergeben wird. Art und Größe und somit der Preis für den Ring und Stein können dabei natürlich individuell gestaltet werden. Der (Online-)Juwelier Ihres Vertrauens hilft Ihnen sicher gerne weiter, Ihre Vorstellungen vom perfekten Verlobungsring umzusetzen!

Inspirationen für den Verlobungsring

Unser Tipp: Inspirationen und Ideen für wundervolle Ringe finden Sie in den umfangreichen inspirationsboards zu Ringen auf Fotoplattformen wie Pinterest.

Verlobung feiern?

In welchem Ausmaß auch immer eine Verlobung gefeiert werden soll, für deren Organisation gelten die gleichen Regeln wie für eine Hochzeit.

Mehr Informationen rund um das Thema Verlobung und Heiratsantrag finden Sie im umfangreichen Hochzeitsplaza-Magazin an folgender Stelle: Verlobung

Verlobung – Gesetzlich geregelt und definiert

Eine Verlobung ist aber mehr als ein schönes Fest. Eine Verlobung ist eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen den Bund der Ehe einzugehen und bereits hier gibt es gesetzliche Pflichten und Rechte, die in den §§ 1297 – 1302 BGB geregelt sind und die man kennen sollte:

  • Das Verlöbnis ist juristisch an keinerlei Form (zum Beispiel eine Feier oder einen Ringwechsel) gebunden und ist auch rechtlich nicht bindend.
  • Eine Rücknahme des Heiratsversprechens hat somit auch keine rechtlichen Folgen.
  • Die beiderseitige Volljährigkeit und das gegenseitige Eheversprechen genügen.

Verlobte sind Familienangehörige

  • Laut BGB entsteht durch einen Verlobung ein familienrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, eine Verlobung ist aber nicht zwingend für eine Hochzeit notwendig.
  • Die Verlobten gelten nun als Angehörige im Sinne des Gesetzes.
  • Sie haben das Zeugnis- und Eidesverweigerungsrecht bei Zivil- und Strafsachen, die einen der beiden Partner betreffen. Ein Verlobter zum Beispiel, der vor Gericht geladen ist, kann seine Aussage verweigern, wenn sie zu Ungunsten seiner Verlobten ausfallen würde.

Verlobungsaufhebung als Klagegrund?

  • Die Heirat kann nicht eingeklagt werden, denn §1297 sagt eindeutig aus: 1. Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden 2. Das Versprechen einer Strafe für den Fall, das die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.
  • Tritt allerdings einer der Partner ohne triftigen Grund von der Verlobung zurück, ist er unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet. Wenn das Brautkleid zum Beispiel gekauft und die Wohnung bereits gekündigt ist, muss der Partner Schadensersatz leisten und alle Geschenke zurückgeben.
  • Die Ansprüche der Verlobten untereinander verjähren nach § 1302 BGB innerhalb von zwei Jahren nach der Auflösung der Verlobung.
  • Als triftige Gründe für die Auflösung einer Verlobung gelten unter anderem Untreue und ständige Verzögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.
  • Ein Verlöbnis ist jedoch nichtig und wird als sittenwidrig angesehen, wenn einer der „Vertragspartner“ noch verheiratet ist. Dies gilt auch, wenn die Ehescheidung bereits eingeleitet ist.

Verlobung gleichgeschlechtlicher Paare

Gleiches gilt seit Beschluss des Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes im Bundestag auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Das Gesetz spricht zwar nicht von einem Verlöbnis, allerdings weisen einige Absätze klar auf den „Verlobten auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes“ hin.

Texte rund um die Verlobung

Es ist nicht unüblich, nach dem Verlöbnis Verlobungskarten zu versenden. Jedoch ist nicht jeder ein geborener Texter oder Reimer. Daher werden auch immer Sprüche, Gedicht und Texte für diese Karten gesucht. Um Ihnen ein wenig beim Texten zu helfen, haben wir einen umfangreichen Artikel dazu geschrieben. Diesen Artikel finden Sie hier: Verlobungsspürche – Sprüche zur Verlobung

Nach der Verlobung: An Hochzeitskarten denken!

Wenn das Hochzeitsdatum feststeht, wird es Zeit an die Verkündung des Hochzeitstermins zu verkünden. In unserem Magazin haben wir zu diesem Thema einmal einige paar nützliche Dinge zusammengefasst. Es finden sich deswegen eine Vielzahl von Artikeln hierzu. Einen Überblick über die schönsten Einladungstexte finden Sie beispielsweise in diesem Beitrag: Hochzeitseinladungen: Text