Lexikon Versicherungen
Auch im Bezug auf die Versicherungen ändert sich mit einer Hochzeit so einiges.
Die vorhandene Policen sollten durchgeschaut werden, denn bei einigen Versicherungen ist der Ehepartner automatisch mitversichert. Wer bisher noch nicht zusammen gewohnt hat und dies nach der Eheschließung aber tut, benötigt z.B. nur noch eine Hausrat- und nur noch eine Haftpflichtversicherung.
Im Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung ist zu beachten, dass ein Partner der kein eigenes bzw. nur ein geringfügiges Einkommen hat, automatisch bei dem anderen Partner mitversichert ist. Eine solche Familienmitgliedschaft muss direkt nach der Hochzeit bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.
Alle anderen Versicherungen müssen über die Namensänderung informiert werden.