Vorbereitungen auf den schönsten Tag des Lebens

Die Hochzeit eines Brautpaares gilt als absoluter Höhepunkt bei zwei Menschen. Wenn zwei Menschen glücklich zueinanderfinden und sich für den Bund der Ehe entscheiden, dass ist das zweifelsohne ein sehr freudiges Ereignis. Gefeiert wird – und sollte auch so sein – mit den besten Freunden, Verwandten und der gesamten Familie. Selbstredend sollte dieser Tag ein rauschendes Fest für alle werden wo an den Kosten nicht gespart werden soll. Es darf an nichts fehlen. Zumindest ist in diesem Zusammenhang immer von der Finanzierung der Hochzeit die Rede. Eine gut organisierte Hochzeitsfeier kann schon mehrere 10.000 Euro kosten. Dabei inkludiert sind jedoch nicht einmal die Kosten für die Hochzeitsreise, die sich je nach Destination, ebenso auf einige 1000 Euro niederschlagen wird.

Finanzierung der Hochzeit als Herausforderung

Es stellt sich also die Frage nach der Finanzierung der Kosten für eine solche Familienfeier. Zunächst werden Onkel, Tanten und die Eltern nach einer Übernahme der Kosten gefragt. Wenn sich die Kosten hier auch nicht decken lassen, dann gibt es mitunter die Idee, die Feier zu verschieben. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass die Hochzeit verschoben werden muss. Man kann zum Beispiel vorab nur standesamtlich heiraten und die große Feier auf später verschieben. Gerade in Corona-Zeiten muss daher auch nicht der wahre Grund angegeben werden, wenn dem Paar, das vielleicht peinlich sein sollte.

Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten als Finanzierungsalternative?

Die Gründe liegen, durch die von der Regierung auferlegten, Lockdowns ohnedies auf der Hand. Mit einer kleinen Feier im engsten Familienkreis lässt sich die große Feier auch elegant auf später verschieben. Ein paar Sektgläser sind schnell ausgepackt und bilden eine malerische Stimmung für eine gemeinsame glückliche Zukunft. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung bildet sich vor allem für selbstständige Unternehmer heraus, wobei die Details immer mit dem Steuerberater abzugleichen sind. Wenn Teile der Kosten in der Lohn- und Finanzbuchhaltung als unternehmerisch initiierte Ausgaben tituliert werden können, dann ließen sich die Betriebsausgaben auch steuerlich geltend machen. Unter Umständen wirkt es sich auch positiv auf die Gehaltsabrechnung des Betroffenen aus. Wie gesagt müssen aber die Details immer mit einem Fachmann abgesegnet werden. Nur ein Steuerberater ist sich bewusst, inwieweit Ausgaben einer Hochzeitsfeier auch steuerlich absetzbar sind oder nicht.